Wofür wird ein Freistellungsauftrag benötigt?
Der Steuerpflichtige erhält Erträge aus Festgeldern, Wertpapieren oder auf Fremdwährungskonten bis zu der angegebenen Grenze ohne Abzug der folgenden inländischen Steuerarten im Freistellungsauftrag:
- Kapitalertragssteuer i.H.v. 20%
- Zinsabschlagssteuer i.H.v. 30%
- Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5% der zu entrichtenden KESt bzw. ZASt.
Fragen rund um die Steuern
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