Wofür wird ein Freistellungsauftrag benötigt?

Der Steuerpflichtige erhält Erträge aus Festgeldern, Wertpapieren oder auf Fremdwährungskonten bis zu der angegebenen Grenze ohne Abzug der folgenden inländischen Steuerarten im Freistellungsauftrag:

  • Kapitalertragssteuer i.H.v. 20%
  • Zinsabschlagssteuer i.H.v. 30%
  • Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5% der zu entrichtenden KESt bzw. ZASt.

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